Die Nachhaltigkeitsberichtspflicht steht. Aber wie anfangen? | trurnit Blog

Die Nachhaltigkeitsberichtspflicht steht. Aber wie anfangen?

Gruppe mit 5 Personen sitzen im Büro mit Laptops und Tablets und besprechen etwas

Die Corporate Sustainability Reporting Directive, die Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Unternehmen, ist am 5. Januar 2023 EU-weit in Kraft getreten und wird bis spätestens Juli 2024 im deutschen Recht final verankert sein. Ergo, für die meisten Energieversorger und Stadtwerke führt kein Weg mehr an der ernsthaften Beschäftigung mit der künftigen Berichtpflicht vorbei.

Wann sollten Sie starten und vor allem: Wie? Die folgenden 10 Tipps erleichtern den Einstieg in die erste Runde.

1. Starten Sie rechtzeitig

Die meisten Unternehmen, die bisher nicht nach NFRD (Non Financial Reporting Directive Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung) berichten mussten, werden erstmals ab dem Geschäftsjahr 1. Januar 2025 von der CSRD betroffen sein. Um für das erste Pflichtjahr gut gerüstet zu sein,  empfehlen wir, bereits 2023 mit den Vorbereitungen zu beginnen und einen Testlauf einzuplanen. Belasten Sie Ihre knappen Ressourcen nicht durch einen zu engen Zeitplan.

2. Der Auftraggeber geht mit gutem Beispiel voran

Für das Arbeitsteam ist es von großem Vorteil, wenn die Geschäftsführung von Minute 0:01 an voll hinter dem Team und seinem Auftrag steht.

3. Gemeinsam anpacken

Nachhaltigkeit ist kein Einzelkämpfer*innen-Thema, sondern eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung. Im Kleinen gilt das auch für Unternehmen. Daher ist die Nachhaltigkeitsmanager*in der Lead, aber es braucht von Anfang an Mitstreiter*innen aus fast allen Unternehmensbereichen. Im festen Kernteam sollten vertreten sein: Controlling, Unternehmensentwicklung und -kommunikation sowie Personalentwicklung/HR.

4. Kommunizieren Sie frühzeitig und konsequent

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um einen größeren Kreis über Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu informieren: Mitarbeiter:innen, Führungsgremien, kommunale Stakeholder oder auch zum Beispiel Geschäftspartner*innen. Denn sie alle sind Ansprechpartner für die folgende Analysephase und liefern wichtige Beiträge, wenn sie denn rechtzeitig ins Boot geholt werden. Im Idealfall gewinnen Sie auf diesem Weg neue, motivierte Follower.

„Aller Anfang ist schwer – so auch der Projektstart in die Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit, der ab 2025 viele Energieversorger unterliegen. Wer dabei ein paar Grundregeln beachtet, nimmt der unternehmerischen Zusatzaufgabe den Schrecken und setzt sein Projektteam aufs richtige Gleis!“

5. Sie bestimmen, was wesentlich ist

Die Wesentlichkeitsanalyse nach dem Grundsatz der sogenannten Doppelten Materialität ist die Grundlage aller späteren CSRD-Schritte. Wo steht das Unternehmen in Sachen Nachhaltigkeit, was erwarten die Stakeholder, was die Mitarbeitenden? Welche Auswirkungen haben unternehmerische Entscheidungen auf das Umfeld? Welche externen Risiken bestimmen künftige Geschäftstätigkeiten? Welche Bereiche müssen betrachtet werden? Auf Basis der Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards sammeln Sie Input und priorisieren, was wesentlich ist.

6. Setzen Sie Ziele

Alle Punkte der Prioritätenliste erhalten eigene nachhaltige KPIs. Wenn die entsprechenden Prozesse fehlen, müssen geeignete Maßnahmen und Abläufe entwickelt und implementiert werden.

7. Sie dürfen ausprobieren und anpassen

Legen Sie einen Testzeitraum fest und planen Sie regelmäßige Kontrolltermine ein. Und los geht’s: Daten monitoren und auswerten. Sind die Ziele richtig gewählt? Sind die Erhebungsmethoden die richtigen? Können die gesetzlichen Anforderungen damit erfüllt werden? Gemeinsam mit dem erweiterten Team beobachten Sie die Entwicklung und korrigieren wo es sinnvoll ist.

8. Berichten will geübt sein

Die Einführung der CSRD läutet einen Paradigmenwechsel ein, denn künftig ist die Nachhaltigkeit fest im Lagebericht verortet und damit dem finanziellen Bericht gleichgestellt. Und wie dieser unterliegt auch der CSRD-Bericht der Prüfungspflicht durch Dritte. Die Berichterstattung in diesem Kontext will geübt sein, denn jetzt kommt es auf jede Formulierung an. Daher lohnt es sich, gemeinsam einen Testbericht zu erstellen. Mehr dazu finden Sie hier: LINK BEITRAG BIRGIT

 9. Lernen und feiern Sie

Testlauf durchgeführt, Testbericht erstellt – und dann? Laden Sie alle Beteiligten zu einem ausführlichen und offenen Review ein. Betrachten Sie die gesetzten KPIs und die tatsächlichen Ergebnisse, hinterfragen Sie Abläufe etc. Es geht um gemeinsames Lernen. Und vergessen Sie nicht, erreichte (Zwischen-)Ziele auch mit Ihrem Team zu feiern.

10. Fazit und Klarstellung

Erlauben Sie mir eine kleine Schlussbemerkung. Die CSRD zeichnet sich durch ein Grundverständnis aus, dass man treffend mit „Der Weg ist das Ziel“ umschreiben kann. Niemand erwartet, dass Ihr Unternehmen von Anfang an der Branchenprimus in Sachen Nachhaltigkeit ist.

Vielmehr geht es darum, dass Sie für Ihr Unternehmen in Ihrem Umfeld und Kontext den besten Weg zu so viel Nachhaltigkeit finden, wie sinnvoll und möglich ist. Und dazu gehört auch, dass nicht alle Maßnahmen sofort zum gewünschten Ergebnis führen. Hauptsache, Sie bleiben konsequent und nachvollziehbar auf dem Weg in eine enkeltaugliche Zukunft.

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