Geschäftskorrespondenz-Tipp (13): Jargon ist Ihre Ausdrucksweise, nicht die des Kunden | trurnit Blog

Geschäftskorrespondenz-Tipp (13): Jargon ist Ihre Ausdrucksweise, nicht die des Kunden

Sagen Sie auch „Ich stehe dahinten.“ und meinen damit, dass Sie dort parken? Ihr Gegenüber hat mit dieser laxen Formulierung gar kein Problem. Er versteht sofort, dass nicht Sie dort stehen, sondern Ihr Auto.

Wie kommt Jargon beim Kunden an?

So eine Gleichsetzung von Person und Sache nehmen wir im Alltag nicht krumm. Aber was ist mit dem Arzt, der über seinen Patienten als „der Magen aus Zimmer 23“ redet? Das geht doch wohl zu weit! Jargon, also die durch den Beruf bedingte Sondersprache, sollte im Gespräch unter Kollegen bleiben.

Achten Sie in Ihrer Geschäftskorrespondenz darauf, nicht in internen Jargon zu verfallen. Rechnen Sie beispielsweise nie den Kunden ab, sondern immer seinen Verbrauch. Legen Sie den Kunden auch nicht an. Aus „Wir haben Sie nun unter der Vertragskontonummer 123456 als neuen Kunden angelegt.“ wird „Ihre neue Vertragskontonummer ist 123456.“

„Achten Sie in Ihrer Geschäftskorrespondenz darauf, nicht in internen Jargon zu verfallen. Ihre Klassifikationen klingen für Kunden nicht unbedingt schmeichelhaft und wecken merkwürdige Assoziationen. @trurnitGruppe trurn.it/pbHD“

Intern stellen Sie vielleicht  „einen neuen Tarif ein“. Damit beschreiben Sie die Datenpflege „im System“. Doch im allgemeinen Sprachgebrauch beendet man etwas, wenn man es einstellt. Schreiben Sie also nicht: „Für Sie stellen wir einen neuen Tarif ein.“, sondern „Ab sofort erhalten Sie Strom zu den Bedingungen unseres neuen Tarifs.“

Kein Kunde will „Bestand“ sein

Auch die Klassifizierung als Bestandskunde kann merkwürdige Assoziationen wecken. Der Kunde gehört schließlich nicht zu Ihrem Inventar. Unterscheiden Sie weiterhin bei Aktionen zwischen Bestands- und Neukunden, aber schreiben Sie Ihre Kunden nicht so an. Aus „Für Sie als Bestandskunde haben wir…“ wird ganz einfach nett und freundlich „Als unser Kunde erhalten Sie….“

Übrigens: Wenn Sie schreiben „Das Mahnverfahren haben wir gestoppt.“ statt „Wir haben Sie aus dem Mahnlauf geholt.“ wird Ihnen das Ihr Leser auf jeden Fall danken – nicht nur sprachlich.

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