Geschäftskorrespondenz-Tipp (7): Komma oder nicht? | trurnit Blog

Geschäftskorrespondenz-Tipp (7): Komma oder nicht?

Gezeichnete Figur steht vor einem Satz, der je nach Kommasetzung eine andere Bedeutung hat

Komma oder kein Komma – diese Frage stellen sich viele Briefautoren. Liest man die sage und schreibe 32 Kommaregeln durch, die der DUDEN für das Deutsche auflistet, ist so mancher nach Lektüre verwirrter als vorher.

In unserem heutigen Sprachtipp für Geschäftskorrespondenz präsentieren wir die Kommaregeln, die die wichtigsten und häufigsten Fälle abdecken. Schließlich sollen Ihre Schreiben nicht nur inhaltlich, sondern auch mit einwandfreier Form überzeugen.

Ein Komma kommt:

1. Zwischen Haupt- und Nebensätzen

  • Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie Fragen haben.
  • Dass Sie sich ärgern mussten, tut uns leid.
  • Sobald Sie uns die Unterlagen geschickt haben, erstellen wir Ihren Vertrag.
  • Bei uns profitieren Sie von Angeboten, die sich sehen lassen können.

2. Vor Sätze oder Satzteile, die mit „aber“, „jedoch“, „doch“ und „sondern“ beginnen

  • Nicht wir wollten einen neuen Vertrag, sondern Sie.
  • Wir haben nicht nur günstige, sondern auch neue Produkte für Sie im Angebot.
  • Ihren Ärger verstehen wir, doch recht geben wir Ihnen nicht.
  • Wir haben Ihnen einen neuen Vertrag angeboten, jedoch keinen Rabatt.

„Komma oder nicht? Mit diesen 5 Regeln decken Sie die wichtigsten Fälle beim Texten ab! #trurnitBlog“

3. Bei Aufzählungen – außer vor „und“ und „oder“

  • Bitte schicken Sie den Vertrag, den Lageplan, die Bestätigung und das Formular an uns zurück.
  • Rufen Sie einfach Inge Müller, Sara Schulz oder Clara Huber an, wenn Sie Fragen zu dem Thema haben.

4. Vor und nach erklärenden Einschüben, so genannten Appositionen

  • Wir, die Muster-Energie GmbH, sind Ihr Grundversorger.
  • Willkommen bei uns, der Muster-Energie GmbH!
  • Günter Schmidt, unser Geschäftsführer, bat mich Ihnen zu antworten.

5. Bei Datums- und Wohnungsangaben

Das erste Komma muss, das zweite kann gesetzt werden:

  • Zu unserer Eröffnungsfeier am Dienstag, den 31. August 2020 [,] laden wir Sie herzlich ein.
  • Vertragsbestätigung für Lieferstelle in Frankfurt, Hauptstraße 3.

Kein Komma steht vor „und“ und „oder“, vor „entweder … oder“, vor „sowohl … als auch“.

Merke

Mit den fünf „Basisregeln“ decken Sie die wichtigsten Fälle bei der Kommasetzung in Ihren Briefen und E-Mails ab. Wenden Sie sie an, denn mit Komma & Co. gliedern Sie Ihre Schreiben und machen sie leichter lesbar. Ihr Leser wird es Ihnen danken.

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