Klimaschutz: Wer Kohlendioxid erzeugt, muss zahlen! | trurnit Blog

Klimaschutz: Wer Kohlendioxid erzeugt, muss zahlen!

Preisschild für Treibhausgase

Ab 1. Januar 2021 können die Preise für fossile Kraft- und Brennstoffe merklich steigen, denn ab diesem Termin bekommen klimaschädliche Gase ein Preisschild. Nehmen Sie Ihre Kunden jetzt an die Hand: Erklären Sie das Ziel der gesetzlichen Maßnahme und Ihre Rolle als Energiehändler. Vor allem aber: Zeigen Sie, was Sie für den Klimaschutz leisten – als Unternehmen und als Möglichmacher für Ihre Kunden.

Heizen mit fossilen Brennstoffen kann teurer werden

Wer Treibhausgase durch Verkehr oder Wärmeversorgung verursacht, bezahlt ab Januar 2021 dafür. Diese Regelung betrifft alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die beim Heizen und der Mobilität Kohlendioxid oder andere klimarelevante Emissionen verursachen. Basis dafür bildet das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG), welches die Bundesregierung im Dezember 2019 verabschiedet hat. Das Gesetz mit dem sperrigen Namen ist ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz, denn es bezieht erstmals die Emissionen der Sektoren Verkehr und Wärme ein. Das Ziel ist eine Verhaltensänderung. Doch bis zur konsequenten Umsetzung ist noch ein Stück Weg zurückzulegen: Stand August 2020 müssen noch Details geregelt, Rechtsverordnungen angepasst und Durchführungsverordnungen erstellt und verabschiedet werden.

Deutschland forciert den #Klimaschutz: CO2 bekommt ab 2021 einen Preis. Neu betroffen davon ist, wer zum Beispiel mit fossilen Brennstoffen heizt. #EVU haben eine besondere Rolle als Erklärer und Dolmetscher. #trurnitBlog @trurnitGruppe http://trurn.it/jQay

5 Tipps für Ihre erfolgreiche Kommunikation

  1. Sagen Sie Ihren Kunden, wo es hingeht!
    Dass fossile Kraft- und Brennstoffe teurer werden, ist sehr wahrscheinlich. Denn künftig müssen Händler Zertifikate erwerben, die die klimaschädlichen Emissionen dieser Energieträger ausgleichen. 25 Euro kostet ab 1. Januar 2021 das Zertifikat für eine Tonne CO2. Doch das ist nur der Anfang: Jahr für Jahr werden die Preise für dieses Emissionsrecht steigen, 2025 werden es 55 Euro je Tonne sein – also gut doppelt so viel. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) wird dann ab 2026 in ein Auktionsverfahren überführt. Das Ziel bleibt dabei gleich: Externe Effekte unseres Konsums, wie der Ausstoß klimaschädlicher Gase, sollen im Geldbeutel spürbar werden. Zwar schafft die Bundesregierung an anderer Stelle einen Ausgleich und erhöht beispielsweise die Pendlerpauschale. Aber der Anreiz bleibt: Klimaschonendere Mobilität, effizientere Heizungen, bessere Wärmedämmung und klimaneutrale Brennstoffe gewinnen so an Attraktivität.
  2. Erfüllungsgehilfe: Benennen Sie Ihre Rolle klar
    Handeln soll, wer viel Wärme nutzt und viel Treibstoff verbraucht. Das ist die klare Botschaft des Gesetzgebers. Als Erfüllungsgehilfen hat dieser alle „Inverkehrbringer“ von Energie benannt – dazu gehören in besonderem Maße vor allem Stadtwerke und Kraftstoffhändler. Diese müssen sich noch im laufenden Jahr bei der neu geschaffenen Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) registrieren. Das ist der erste Schritt; im zweiten Schritt müssen sie die veräußerten Mengen an Brenn- und Kraftstoffen dort melden. Auf diese Weise wird die Ausgangsbasis der Emissionen berechnet, für die künftig Ausgleichszertifikate bereitstehen müssen.
  3. Schaffen Sie Rechts- und Vertragssicherheit
    Doch wie kommen die zusätzlichen Kosten für die Zertifikate zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern? Diese Frage birgt noch einige Herausforderungen und bedarf eines juristischen Expertenblicks auf verschiedene Vertragsformen, Preismodelle, Anpassungsklauseln und die jeweilige Frage zum Sonderkündigungsrecht des Kunden. Schauen Sie hier genau hin – und informieren Ihre Kunden rechtzeitig und transparent.
  4. Achtung: Strom bleibt außen vor
    Energieintensive Betriebe, Kraftwerke und der Flugverkehr – sie müssen bereits seit einigen Jahren mit Emissionszertifikaten auf internationaler Ebene arbeiten. Das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) kennt allerdings keine fixen CO2-Preise, diese bilden sich frei am Markt entsprechend Angebot und Nachfrage. Zu den Betrieben, die am EU-ETS bereits seit 2010 verpflichtend teilnehmen, gehören Kohlekraftwerke und Gasturbinenkraftwerke zur Stromerzeugung. Aus diesem Grund ändert sich für die Stromwirtschaft nichts – rein preislich erwächst aus der neuen deutschen Gesetzgebung also auch kein Vorteil für elektrische Energie aus Sonne, Wind und Biomasse.
  5. Klimaschutz? Positionieren Sie sich!
    Besonders sparsame Heizungstechnik, effiziente Nahwärme oder regenerative Anteile bei Brenn- und Kraftstoffen gewinnen durch die CO2-Bepreisung zunehmend an Attraktivität. Schaffen Sie solche Angebote und machen Sie diese sichtbar: Ob Förderprogramm zum Heizungstausch oder Nahwärme mit Holzhackschnitzeln und Solareinspeisung – nach und nach wird sich der Fokus auf effizientere und klimaschonendere Optionen richten.

Deutschland nimmt den Klimaschutz ernst. In den kommenden Wochen und Monaten wird das noch unbekannte Brennstoff-Emissionshandelsgesetz eine Dynamik entfalten, die heute noch nicht absehbar ist. Das trurnit Pressewerk behält die Entwicklung im Auge – für Ihre Kommunikation. Melden Sie sich bei uns – wir unterstützen Sie gerne mit guten Argumenten.

E-Mail: info@pressewerk.com

Telefon: 07129 938260

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