Ab September 2026 gelten in der EU schärfere Regeln gegen Greenwashing und irreführende Umweltaussagen. Für die Energie- und Versorgungswirtschaft bedeutet das: Handlungsbedarf jetzt.
Sie stehen kurz vor dem Go-live einer lang geplanten Kampagne. Alle Haken sind gesetzt – von der kreativen Ideenfindung, über Abstimmungen mit verschiedenen Fachabteilungen und Agenturen bis zum Wording im Detail. Die Kollegen sind zufrieden und der Kommunikationsleiter auch. Ein Erfolg. In allen Kanälen ganz oben: drei Worte, die bisher immer funktioniert haben:
„Klimaneutral. Regional. Nachhaltig.“
Wenn Sie Glück haben, sagt jemand im letzten Moment: „Ich habe gestern FAQs zu diesem neuen EmpCo-Gesetz gelesen. „Klimaneutral“ steht ganz oben auf der Schwarzen Liste.“ (Spoiler: Das kostenlose FAQ-Papier finden Sie am Ende des Artikels zum Download!)
Im Best-Case liegt der Go-live dann auf Eis bis die rechtliche Situation geklärt ist und viele Aufwände fallen nochmal an; im Worst-Case geht die Kampagne durch und die Rechtsabteilung darf sich auf Abmahnungen und ein Bußgeldverfahren bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes freuen.
Was ist EmpCo – und warum betrifft es uns?
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“ – die EU-Richtlinie 2024/825 vom 28. Februar 2024.
Das Ziel ist klar: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen – sogenanntem Greenwashing – geschützt werden und fundierte Kaufentscheidungen treffen können. Für Stadtwerke, Energieversorger und andere Unternehmen der Daseinsvorsorge ist das hochrelevant: Wer heute Strom, Gas oder Wärme als „grün“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ bewirbt, muss das künftig deutlich belastbarer belegen können.
Die Uhr läuft: Wann tritt EmpCo in Kraft?
- 27. März 2026: Frist für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung in nationales Recht
- 27. September 2026: Pflicht zur Anwendung durch Unternehmen
- 27. September 2031: Kommissionsbericht zur Evaluierung der Richtlinie
Die Zeit bis zur Anwendung klingt großzügig – ist es aber nicht. Interne Abstimmungen zu Marketingaktivitäten, Website-Audits, Schulungen und ggf. rechtliche Prüfungen brauchen Vorlaufzeit. Jetzt ist der Zeitpunkt, um damit zu beginnen.
„Ab September 2026 wird ‚klimaneutral‘ ohne hieb- und stichfeste Belege zum juristischen Hochrisiko – für Energieversorger ist es jetzt Zeit, vage Werbeversprechen durch belegbare Fakten zu ersetzen, bevor die Abmahnwelle rollt.“
Was konkret verboten wird – die wichtigsten Neuregelungen
Greenwashing-Verbote ohne Ausnahme („Die schwarze Liste“)
Durch die beschlossenen Änderungen im UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) werden weitverbreitete Praktiken als unlauter eingestuft – also ohne Einzelfallprüfung verboten:
- Nachhaltigkeitssiegel ohne zertifiziertes oder staatlich anerkanntes System
- Allgemeine Umweltaussagen wie „grün“, „klimafreundlich“ oder „CO₂-neutral“ ohne nachweisbare hervorragende Umweltleistung
- Aussagen, die sich nur auf einen Teilaspekt beziehen, aber den Eindruck eines umfassend nachhaltigen Produkts oder Unternehmens erwecken
- Klimaneutralitätsaussagen, die allein auf Emissionskompensation (z. B. CO₂-Zertifikate) beruhen, ohne tatsächliche Lebenszyklus-Verbesserung
Zukunftsbezogene Versprechen brauchen Substanz
Wer verspricht, bis 2040 klimaneutral zu sein, muss das künftig mit klaren, überprüfbaren Zielen, einem realistischen Umsetzungsplan und regelmäßiger externer Prüfung unterlegen. Vage Absichtserklärungen sind nicht mehr zulässig.
Transparenzpflichten beim Produktvergleich
Dienste, die Produkte anhand ökologischer oder sozialer Merkmale vergleichen, müssen künftig die Vergleichsmethode, die verglichenen Produkte und die Aktualität der Daten offenlegen.
Wo lauern die Fallen zum Beispiel im Webauftritt?
Die Erfahrung aus der Praxis zeigt: Nicht-konforme Aussagen verstecken sich selten auf der Startseite – sie finden sich häufig an Stellen, die beim letzten Relaunch nicht mitgedacht wurden:
- Ökostromtarife oder Biogas-Produktseiten mit Claims wie „100 % klimaneutral“ oder „CO₂-frei“ ohne Belege oder Zertifizierung
- Tarifvergleichsrechner, die ökologische Eigenschaften von Tarifen suggerieren, ohne die Methodik offenzulegen
- Nachhaltigkeitsseiten mit allgemeinen Aussagen wie „wir handeln nachhaltig“ oder „grünes Unternehmen“ ohne Substanz
- PDFs und Broschüren zu Wärmepumpen-Förderungen oder PV-Paketen mit überholten Öko-Claims
- Social-Media-Auftritt und Newsletter, die eigenständig bespielt werden und bei Compliance-Checks oft vergessen werden
- Kampagnen-Landingpages, die temporär erstellt und dann nicht gepflegt werden
- Siegelgrafiken ohne valides Zertifizierungssystem oder ohne aktuellen Zertifizierungsnachweis
So gehen Sie jetzt konkret vor
Schritt 1: Bestandsaufnahme (Jetzt)
Führen Sie ein vollständiges Content-Audit aller Kommunikationskanäle durch: Website (inkl. Unterseiten, PDFs, Landingpages), Printmaterialien, Newsletter und Social Media. Markieren Sie alle Aussagen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug.
Schritt 2: Rechtliche Bewertung
Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Rechtsabteilung oder externen Experten, welche Aussagen nach den neuen EmpCo-Anforderungen haltbar sind. Besonderes Augenmerk gilt Klimaneutralitäts-Claims und Nachhaltigkeitssiegeln.
Schritt 3: Claims überarbeiten und belegen
Passen Sie Aussagen an: Entweder durch spezifischere, belegbare Formulierungen oder durch Entfernen der Claims. Stellen Sie sicher, dass verwendete Siegel auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen.
Schritt 4: Prozesse und Governance verankern
Etablieren Sie interne Freigabeprozesse für alle marketingbezogenen Nachhaltigkeitsaussagen. Schulen Sie Marketing, Kommunikation und Vertrieb. Legen Sie fest, wer für die Aktualität von Claims verantwortlich ist.
Schritt 5: Monitoring und laufende Pflege
EmpCo ist kein einmaliges Projekt. Implementieren Sie ein regelmäßiges Review-Verfahren für alle Kommunikationsmittel – mindestens halbjährlich – und passen Sie Prozesse an, wenn neue Produktkampagnen oder Tarife gelauncht werden.
Fazit: EmpCo als Chance begreifen
EmpCo zwingt Stadtwerke und Energieversorger, ihre Nachhaltigkeitskommunikation zu überdenken – und das ist gut so. Für Sie gibt es also folgende Möglichkeiten:
- “Green Hushing”: Nachhaltigkeit runterdrehen also kaum mehr „grün“ kommunizieren
- „Toter Käfer“: das Ganze aussitzen und hoffen, dass niemand klagt (- die gefährlichste Strategie!) oder
- Die Gewinnerstrategie: rechtskonform kommunizieren und sich erfolgreich differenzieren
Wir sind überzeugt: Wer echte Nachhaltigkeitsleistungen erbringt und diese klar und belegbar kommuniziert, wird gestärkt aus dieser Regulierung hervorgehen. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird es leichter fallen, wirklich nachhaltige Angebote zu erkennen und zu wählen.
Die Alternativen sind keine. Denn Verstöße gegen das UWG können von nationalen Behörden, Umweltorganisationen und Wettbewerbern verfolgt werden. Reputation und Vertrauen stehen auf dem Spiel.
Wir unterstützen Sie dabei, diese neuen Anforderungen EmpCo-konform umzusetzen – z.B. mit einem umfassenden Web-Check. Wir begleiten Versorgungsunternehmen ganzheitlich und praxisnah auf diesem Weg.
Sprechen Sie uns gerne an!